Genehmigung einer störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16a BImSchG beantragen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Beschreibung
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Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?
Bei Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage, die einen Betriebsbereich oder einen Bestandteil eines Betriebsbereichs darstellt, gilt es zu prüfen, ob durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird, der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten oder der bereits unterschrittene Sicherheitsabstand räumlich noch weiter unterschritten wird.
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Der Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen ist vom jeweiligen Vorhaben abhängig.
Es wird empfohlen sich frühzeitig vor der Antragstellung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung zu setzten und sich über den Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen zu informieren.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie im Leitfaden des Landes NRW: „Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/leitfaden_g-verfahren_web.pdf
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 15.08.2023
Stichwörter
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