Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung

    Genehmigung einer störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16a BImSchG beantragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?

    Bei Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage, die einen Betriebsbereich oder einen Bestandteil eines Betriebsbereichs darstellt, gilt es zu prüfen, ob durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird, der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten oder der bereits unterschrittene Sicherheitsabstand räumlich noch weiter unterschritten wird.

    Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Der Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen ist vom jeweiligen Vorhaben abhängig.

    Es wird empfohlen sich frühzeitig vor der Antragstellung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung zu setzten und sich über den Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen zu informieren.

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie im Leitfaden des Landes NRW: „Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“:

    https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/leitfaden_g-verfahren_web.pdf

     

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 15.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de