Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen
Wenn Sie einen Auftritt mit pyrotechnischen Gegenständen wie beispielsweise Feuerwerke in Film-, Musical- und Fernsehstätten sowie in Theatern und bei Konzerten planen oder vorführen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Feuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf. Wenn Sie solch ein Feuerwerk zu einer anderen Gelegenheit, beispielsweise zu einem privaten Fest, abbrennen wollen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Das Abbrennen eines Feuerwerks ohne die erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Das Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22:00 Uhr, in den Monaten Mai bis Juli um 22:30 Uhr, beendet sein.
Der Antrag ist frühzeitig - spätestens jedoch zwei Wochen vor dem Abbrenntag - bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der vorgenannten Abbrenngenehmigung. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit kann eine Abbrenngenehmigung nur für ein Feuerwerk im Stadtgebiet Bad Honnef erteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Name und Anschrift des Antragstellers
- Ausführliche Begründung
- Angabe der genauen Örtlichkeit, Datum und Uhrzeit mit Beginn und Ende des Feuerwerks
- Angabe der abzubrennenden pyrotechnischer Gegenstände (genauer Umfang)
- Abstände zu besonders empfindlicher Gebäuden und Anlagen etc. Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ortspolizeibehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
Formulare
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Voraussetzungen
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Für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 müssen Sie ein Lebensalter von 18 Jahren nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Genehmigung von pyrotechnischen Gegenständen für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden in Fernseh-, Musical- und Filmstätten sowie in Theatern und bei Konzerten können Sie schriftlich und online beantragen. Der Antrag geht bei der zuständigen Behörde ein.
Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen wollen:
- Nach Antragseingang wird dieser formell geprüft und gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.
- Es findet eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit (Zulassung Pyrotechniker, Effektgeräte, Abstände et cetera) statt.
- Wenn die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen nicht bestanden ist, wird mit dem Pyrotechniker beziehungsweise der Pyrotechnikerin sowie der antragsstellenden Person über nötige Änderungen gesprochen. Wenn die Prüfung bestanden ist, wird ein Termin zur Erprobung der pyrotechnischen Effekte und/oder feuergefährlichen Handlungen in Anwesenheit des Pyrotechnikers beziehungsweise der Pyrotechnikerin vereinbart.
- Die Genehmigung unter Vorbehalt wird erteilt.
- Die Erprobung der Effekte findet statt, ein Abnahmeprotokoll wird vor Ort erstellt. Die Genehmigung ist nun vollständig erteilt.
Wenn Sie die Genehmigung Online beantragen wollen:
- Sie rufen den Online Dienst auf
- Sie können ohne eine weitere Anmeldung fortfahren, Sie können sich auch über das Servicekonto Business anmelden. Ihre Unternehmensdaten können dann nach Erstanmeldung aus dem Servicekonto automatisch in den Online Antrag übernommen.
- Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus
- Es müssen für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden alle notwendigen Unterlagen mit eingereicht werden. Hierfür können Sie Nachweise hochladen.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Fristen
Hinweise für Bad Honnef
Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor dem Abbrenntag abzugeben.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.
Kosten
EUR 53,00 pro halbe Stunde Tätigkeit, inklusive Wegezeit, Büroarbeitszeit und Abnahme vor Ort
Fahrkostenpauschale: EUR 8,10
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Honnef
Das Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22:00 Uhr, in den Monaten Mai bis Juli um 22:30 Uhr, beendet sein. In dem Zeitraum, für den die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt ist, darf das Ende des Feuerwerks um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Inneres und Sport Hamburg - Amt Feuerwehr - Westphalensweg 1 20099 Hamburg am 18.05.2022
Stichwörter
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