Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs

    Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Dortmund wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 21 StrlSchG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de