Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Langenberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 StrlSchG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen