Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Kreis Wesel (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 StrlSchG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen