Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet
Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
- Personalausweis oder Reisepass
- Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Formulare
Hinweise für Hilden
Voraussetzungen
Hinweise für Hilden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
§ 1747 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 51 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
§ 59 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hilden
- Sie müssen nachweisen, dass Sie der Vater des Kindes sind. Als Nachweis kann eine Geburtsurkunde des Kindes dienen, in der Sie als Vater eingetragen sind. Ist das Kind noch nicht geboren, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater des Kindes zu sein (siehe Voraussetzungen). Gleiches gilt, wenn Ihre Vaterschaft nach der Geburt des Kindes noch nicht rechtswirksam festgestellt worden ist.
- Die Person, die die Urkunde aufnimmt, klärt Sie über die Rechtswirkung der Urkunde auf.
- Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
- Sowohl die Einwilligung als auch der Verzicht sind unwiderruflich. Das heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern sollten, können Sie nicht von den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.
- Die Urkunde wird dann an das Familiengericht übersandt. Die Einwilligung bzw. der Verzicht wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.
Fristen
Hinweise für Hilden
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hilden
Kosten
Hinweise für Hilden
Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hilden
Weitere Informationen
Hinweise für Hilden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen