Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet

    Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 1747 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 51 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
    § 59 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie der Vater des Kindes sind. Als Nachweis kann eine Geburtsurkunde des Kindes dienen, in der Sie als Vater eingetragen sind. Ist das Kind noch nicht geboren, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater des Kindes zu sein (siehe Voraussetzungen). Gleiches gilt, wenn Ihre Vaterschaft nach der Geburt des Kindes noch nicht rechtswirksam festgestellt worden ist.
    • Die Person, die die Urkunde aufnimmt, klärt Sie über die Rechtswirkung der Urkunde auf.
    • Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
    • Sowohl die Einwilligung als auch der Verzicht sind unwiderruflich. Das heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern sollten, können Sie nicht von den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.
    • Die Urkunde wird dann an das Familiengericht übersandt. Die Einwilligung bzw. der Verzicht wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de