Brauchwasseranlage beim Gesundheitsamt anmelden

    Hinweise für Lippe

    Ressourcen schonen und Regenwasser oder Brunnenwasser als Brauchwasser im Haushalt nutzen - was Sie beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Trinkwasser muss für den menschlichen Gebrauch frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
    Trinkwasser ist alles Wasser, das zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen oder für folgende häusliche Zwecke bestimmt ist:

    • Körperpflege- und Reinigung,

    • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,

    • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

    Umweltbewusstes Denken und Handeln mit dem Ziel mit unserem wichtigsten Lebensmittel Trinkwasser sparsam umzugehen, sind mittlerweile bei vielen Menschen ausgeprägt. Immer häufiger werden deshalb Brauchwasseranlagen in Privathaushalten betrieben, um für häusliche Zwecke Regenwasser oder Brunnenwasser zu nutzen. Dieses Brauchwasser hat keine Trinkwasserqualität.

    Als Eigentümer oder Betreiber müssen Sie uns Brauchwasseranlagen anzeigen.

    Brauchwassernutzung im Haushalt:

    Die Techniken und Produkte zur Nutzung von Brauchwasser im Haushalt sind ausgereift. Es steht ein technisches Regelwerk zur Verfügung, die DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers“.

    Vorschriftsmäßig installierte, betriebene, regelmäßig gewartete und hygienisch überprüfte Brauchwasseranlagen – also solche, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, erbaut und betrieben werden – sollten auch nach mehrjähriger Betriebszeit hygienisch einwandfrei sein. Beanstandungen sind häufig darauf zurückzuführen, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden.

    Brauchwasseranlagen für den Haushalt bedürfen einer regelmäßigen Überwachung und Pflege. Hier ist Ihre Eigenverantwortung als Betreiber gefordert.

    Nachteilige Auswirkungen auf das Trinkwasser in der Hausinstallation und dadurch auch in der öffentlichen Trinkwasserversorgung müssen ausgeschlossen werden. Durch Rückfließen von Brauchwasser könnte es bei einer unzulässigen Verbindung von Brauchwasserleitung zur Trinkwasserinstallation beispielsweise zu bakteriologischen Verunreinigungen des gesamten Trinkwassernetzes kommen.

    Ein Formular, mit dem Sie die Einrichtung, den Betrieb oder Änderungen eine Brauchwasseranlage anzeigen können, finden Sie unter Download verlinkt.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsschutz und Umweltmedizin

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 83

    32657 Lemgo

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1750

    Fax: +49 5231 63011-9652

    E-Mail: gesundheitsschutz@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Falls Pläne oder andere Unterlagen erforderlich sind, fordern wir diese bei Ihnen an.

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • Brauchwasseranlagen, egal ob es sich um Regenwasseranlagen oder Hausbrunnenanlagen handelt, dürfen grundsätzlich keine Querverbindungen zum Trinkwassernetz haben. Die Brauchwasseranlage ist immer mit einem eigenen Leitungssystem, also völlig getrennt von der Trinkwasserinstallation zu betreiben.
    • Beim Betrieb einer Brauchwasseranlage müssen Sie insbesondere sicherstellen, dass eine Sicherungseinrichtung vorhanden ist. Diese soll verhindern, dass sich das Brauchwasser mit dem Trinkwasser vermischt.
    • Bei einer Regenwassernutzungsanlage ist beispielsweise bei erforderlicher Trinkwassernachspeisung die höchstmögliche Schutzkategorie sicherzustellen - der "freie Auslauf“, also eine ständig ungehinderte freie Fließstrecke.
    • Alle Zapfstellen, die mit Brauchwasser gespeist werden, sind deutlich erkennbar mit "Betriebswasser - Kein Trinkwasser" zu kennzeichnen.
    • Sie müssen die Leitungen dauerhaft farblich so kennzeichnen, dass offensichtlich ist, dass sie kein Trinkwasser führen.
    • Um eine Verwechslung beispielsweise durch Kinder oder sehgeschädigte Personen auszuschließen, müssen Sie die Entnahmestellen auch gegen einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch sichern. Das kann zum Beispiel durch ein Auslaufventil mit Steckschlüssel erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Übersenden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Eine Brauchwasseranlage müssen Sie bei uns anzeigen bei

    • Errichtung: mindestens 4 Wochen vorher,
    • Erstmaliger Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme: mindestens 4 Wochen vorher
    • Stilllegung: innerhalb von 3 Tagen
    • Übergang Eigentum oder Nutzungsrecht auf andere Person: mindestens 4 Wochen vorher
    • Nachmeldung von Bestandsanlagen: unverzüglich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 10.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de