Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Durchführung
Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Schadensmeldung / Mängelanzeige online
Kaputte Straßenleuchten, defekte Ampelanlagen, Löcher im Pflaster eines Gehweges, beschädigte Ruhebänke, ungepflegte Grünanlagen und andere unschöne Mängel oder Gefahrenpunkte sind in Geseke sicherlich eher die Ausnahme. Aber technische und bauliche Anlagen unterliegen naturgemäß einer begrenzten Gebrauchsdauer bzw. einer normalen Abnutzung. Darüber hinaus können Schäden entstehen durch Witterungs- und Verkehrseinflüsse, technische Defekte, unsachgemäße Benutzung und (leider) auch durch Vandalismus.
Viele Anlagen und Einrichtungen im Stadtgebiet werden vom Baubetriebshof der Stadt Geseke routinemäßig in gewissen Zeitabständen überprüft und, falls notwendig, instandgesetzt. Sobald dem Team vom Baubetriebshof oder auch anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Stadtverwaltung irgendwelche Schäden oder Mängel auffallen oder mitgeteilt werden, treffen wir die notwendigen und (technisch wie finanziell) möglichen Maßnahmen zu deren Beseitigung. Manche Schäden oder Mängel sind auch lediglich weiter zu melden an andere Behörden, Versorgungsunternehmen oder Stellen, die für deren Beseitigung zuständig sind. Das alles geschieht in der Regel schnell und problemlos.
Aber:
Baubetriebshof und Stadtverwaltung sehen nicht alle Schäden im gesamten Stadtgebiet jederzeit und sofort. Eine flächendeckende und permanente Kontrolle wäre in der Praxis kaum möglich und zudem unangemessen teuer.
Daher gilt:
Wir sind auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Melden Sie bitte eventuelle Schäden, technische Defekte oder Verunreinigungen, damit schnellstens Abhilfe geschaffen werden kann. Nachstehende Links führen Sie zu zwei Online-Formularen. Eines ist speziell für den Bereich Straßenbeleuchtung vorgesehen, das andere für alle sonstigen Schäden und Mängel im Stadtgebiet.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihre Schadensmeldung:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen