Bauvorlage

    Bauvorlage

    Hinweise für Rees

    Beschreibung

    Hinweise für Rees

    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesWenn Sie Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben haben, können diese im Rahmen einer Bauvoranfrage abschließend verbindlich geklärt werden.

    Dieses Verfahren empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Punkte handelt, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder die wesentlichen Einfluss auf die Planung haben. Die Unterlagen müssen nur die für die Beantwortung der gestellten Fragen notwendigen Angaben enthalten, sie sind deshalb oft wesentlich weniger umfangreich als bei einem Bauantrag. Das Prüfungsverfahren beschränkt sich auf den vom Antragsteller / von der Antragstellerin vorgegebenen Umfang.

    Der Kreis Kleve ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Bauvorbescheiden zuständig. Im Zuge einer Bauvoranfrage wird die Stadt Rees am Verfahren beteiligt.

    Ansprechpartner

    Abteilung 60-2 - Stadtplanung, Hoch- und Tiefbau, Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rees

    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesDer/die Bauherr/in bestimmt den Umfang der Unterlagen durch die Fragestellung selbst, in der Regel ist dies aber eine Beschreibung des Vorhabens. Es reicht ein formloser Antrag mit bestimmten Fragen zu der Bauabsicht, die vorab geklärt werden sollen. Ein Lageplan oder Flurkartenausdruck mit Eintragung des Bauplatzes sollte beigefügt werden.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rees

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de