Ausfuhrkennzeichen / Export

    Hinweise für Lippe

    Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen genannt. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie für höchstens 1 Jahr erteilt.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wer ein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Ausfuhrkennzeichen dienen in der Hauptsache dazu, dass Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ein hier erworbenes Fahrzeug in ihr Heimatland überführen können. Natürlich kann aber auch das Ausfuhrkennzeichen beantragt werden, wenn der Wohnsitz in der Bundesrepublik besteht und ein Fahrzeug ins Ausland exportiert werden soll.

    Es handelt sich dabei um ein Kennzeichen mit einem rot unterlegten Datumsfeld. Dieses Datumsfeld (Tag /Monat/Jahr) gibt den letzten Gültigkeitstag des Ausfuhrkennzeichens an.
    Ein Ausfuhrkennzeichen hat grundsätzlich eine begrenzte Gültigkeit. Sie hängt von der Dauer der abgeschlossenen Versicherung und der Gültigkeit der Hauptuntersuchung ab. Innerhalb der Gültigkeit darf mit dem Fahrzeug in Deutschland und im Ausland gefahren werden.


    Sie müssen das Fahrzeug vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bei uns vorführen, wenn

    • das Fahrzeug zuvor nicht im Bundesgebiet zugelassen war
      (die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist einer Zulassung nicht gleichzusetzen) oder

    • dem Fahrzeug zuletzt ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt worden ist.

    Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer darf das Fahrzeug in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden.

    Das Fahrzeug verbleibt im Ausland und das Kennzeichen wird ungültig.

    Wissenswertes:

    • Wird das Ausfuhrkennzeichen von einer Person beantragt, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, ist die Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig.

    • Wird das Ausfuhrkennzeichen von einer Person mit ausländischem Wohnsitz beantragt, ist die Zulassungsstelle des Aufenthaltsortes dieser Person zuständig.
      Eine persönliche Vorsprache ist dann zwingend erforderlich.

    • Mit einem Ausfuhrkennzeichen kann ein Fahrzeug, das in Deutschland nicht mehr zugelassen werden/bleiben soll, ins Ausland überführt werden.

    • Amtliches Kennzeichen für Fahrzeuge, die sich mit eigenem Antrieb fortbewegen können und ausgeführt (exportiert) werden sollen.

    • Mit der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens wird der neue Fahrzeughalter in die vorhandenen EU-Fahrzeugpapiere eingetragen.
      Sind bisher noch Papiere nach altem Muster vorhanden, werden diese gegen EU-Fahrzeugpapiere ausgetauscht.

    • Ein Ausfuhrkennzeichen ist kraftfahrzeugsteuerpflichtig, solange es geführt werden darf, mindestens jedoch einen Monat. Hierzu ist ein SEPA-Mandat für ein deutsches Konto erforderlich.

    • Soll ein Ausfuhrkennzeichen für mehr als 3 Monate zugeteilt werden, wird das Kfz für den gesamten Zeitraum (maximal 1 Jahr) kraftfahrzeugsteuerpflichtig.

    • Es wird eine befristet gültige Zulassungsbescheinigung Teil I und auf Wunsch ein Internationaler Fahrzeugschein (Mehrkosten) ausgestellt.

    • Soll für ein nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenes Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden, muss vorher eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

    • Es ist ein Empfangsbevollmächtigter anzugeben, der seinen Wohnsitz in Lippe hat.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Barntrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Alverdisser Straße 28

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-2854

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Bad Salzuflen

    Adresse

    Hausanschrift

    Louis-Uekermann-Weg 2

    32107 Bad Salzuflen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-2854

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-2854

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Zulassungsbescheinigung Teil II
      falls diese noch nicht ausgestellt wurde, den Fahrzeugbrief bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei Neufahrzeugen mit EG-Typgenehmigung und Original-Kaufvertrag

    • Zulassungsbescheinigung Teil I
      falls diese noch nicht ausgestellt wurde, den Fahrzeugschein (eventuell mit Vermerk der Außerbetriebsetzung) oder Abmeldebescheinigung, bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen

    • Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung beziehungsweise ein Ausfuhrkennzeichen (erhältlich bei diversen Versicherungen oder ADAC)

    • gültiger Lichtbildausweis (natürliche Personen) beziehungsweise
      vollständiger Registerauszug und gültiger Personalausweis/Reisepass des/der Vertretungsberechtigten (juristische Personen)

    • Bericht über die Hauptuntersuchung (HU), die für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens gültig sein muss

    • falls das Fahrzeug noch angemeldet ist: gesiegelte Kennzeichenschilder

    • SEPA- Mandat für die Erhebung der Kfz-Steuer

    • Bei Zulassung durch eine andere Person:
      Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und Lichtbildausweis des Bevollmächtigten

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Besteuerungsverfahren

    Für die Besteuerung gelten dieselben Vorschriften wie für alle anderen Zulassungen. Das bedeutet, dass auch das Ausfuhrkennzeichen nur zugeteilt werden darf, wenn ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer erteilt wird. Das SEPA-Mandat muss sich dabei auf ein Konto bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines ausländischen Kreditinstituts beziehen.
    Der Wohnsitz des Antragstellers ist in diesem Zusammenhang ohne Belang. Das Kennzeichen wird abgelehnt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**

    Tipp:

    Für diese Dienstleistung können Sie in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen.
    Bitte rechnen Sie mit entsprechender Wartezeit und beachten Sie die unterschiedlichen Nachmittagsöffnungszeiten in den Zulassungsstellen des Kreises Lippe.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    In der Regel direkt im Termin.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de