personenbezogene Daten Beratung zum Selbstdatenschutz
personenbezogene Daten Beratung zum Selbstdatenschutz
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben einen internen Beauftragten für den Datenschutz sowie einen Vertreter zu bestellen. Der Datenschutzbeauftragte ist somit zuständig für alle Fragen, die den Schutz dieser personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Kreises Coesfeld betreffen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
Formulare
Hinweise für Coesfeld
Voraussetzungen
Hinweise für Coesfeld
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coesfeld
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
- Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Coesfeld
Fristen
Hinweise für Coesfeld
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Coesfeld
Kosten
Hinweise für Coesfeld
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Coesfeld
Weitere Informationen
Hinweise für Coesfeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Coesfeld