abgeschleppte Fahrzeuge

    abgeschlepptes Fahrzeug

    Gerade noch stand Ihr Auto am Fahrbahnrand und nun ist es weg? Für das Verschwinden gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum so geparkt werden, dass Behinderungen eingetreten sind oder zu erwarten sind, können abgeschleppt werden.
    Besonders schutzbedürftig sind hierbei Parkplätze für außergewöhnlich Gehbehinderte (Behindertenparkplätze) oder auch Gehwege.
    Eine Behinderung liegt auch vor, wenn eine Einfahrt zugeparkt wird und unmittelbar jemand an der Ausfahrt gehindert wird.


    Parallel zur Abschleppmaßnahme wird eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld festgesetzt, die jedoch rechtlich unabhängig von der Abschleppmaßnahme ist. Beide Vorgänge sind in unterschiedlichen Rechtswegen anfechtbar.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de