Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Einsicht gewährenOnline erledigen

    Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Einsicht nehmen

    Sie möchten eine Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl erhalten, um beispielsweise Ihre Daten auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen? Hier erfahren Sie Näheres dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Wahlschein

    Online Wahlscheinantrag

    Briefwahl

    • Sie möchten nicht im Wahllokal wählen?
    • Sie sind am Wahltag verreist oder wissen noch nicht sicher, ob Sie sich an diesem Tag in Bad Honnef aufhalten?
    • Sie können Ihr Wahllokal wegen eines anderen wichtigen Termins oder aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen aufsuchen?

    Dann haben Sie die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltermin Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

    Hierzu müssen Sie einen "Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins" stellen.

    Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

    Persönliche Antragstellung (im Briefwahlbüro)

    Die Briefwahlbüros werden voraussichtlich in der 20.Kalenderwoche (ab dem 15.05.2024) öffnen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unter dem Reiter Öffnungszeiten Briefwahlbüro. Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis/Reisepass/Identitätsausweis und/oder Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
    Zur schnelleren Antragstellung ist es hilfreich, wenn der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorab ausgefüllt und unterzeichnet ist.

    Schriftliche Antragstellung
    Für die schriftliche Antragstellung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

    1. OLIWA - Online Wahlschein

    Nur in der Zeit vom 06.05.2024, 00:00 Uhr bis zum 05.06.2024, 15 Uhr. Die Angaben von Wahlbezirk und Wählerverzeichnis-Nummer sind keine Pflichtangaben.

    1. Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

    Alle Wahlberechtigten erhalten mit der Post eine Wahlbenachrichtigung übersandt. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins. Dieser muss ausgefüllt und unterzeichnet werden.

    1. Formlose Antragstellung mittels Brief, E-Mail oder Fax

    Geben Sie bitte Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.

    Der Antrag (2. und 3.) kann

      1. auf dem Postweg in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bad Honnef gesendet oder
      2. in einen der Hausbriefkästen am Rathaus oder am Bürgerbüro in Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, eingeworfen oder
      3. im Briefwahlbüro, Rathausplatz 10a, abgegeben werden.

    Der Antrag sollte unverzüglich gestellt werden, damit dieser zeitnah bearbeitet und die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an Sie versandt werden können (bitte Postlaufwege für Hin- und Rücksendung beachten).

    Wie geht es weiter?

    Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrages beim Wahlamt erhalten Sie die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, blauer Stimmzettelumschlag, roter Wahlbriefumschlag, Merkblatt) auf dem Postweg übersandt.

    Briefwahlunterlagen können bis zum 07.06.2024, 18 Uhr, in Fällen nachgwiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantrag werden.

    Der Wahlbrief muss so rechtzeitig an die Wahlbehörde zurückgesendet bzw. dort abgegeben werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.

    Hinweis: Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

    Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihm*ihr die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm*ihr bis zum 08.06.2024, 12 Uhr, neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Der nicht zugegangene Wahlschein wird für ungültig erklärt.

    Antragstellung/Abholung von Wahlunterlagen für eine andere Person

    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er*sie dazu berechtigt ist. Auch die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Das Erfordernis einer Vollmacht gilt auch für Ehepartner und andere Familienmitglieder. Bei der Antragstellung hat der*die Bevollmächtigte zu bestätigen, dass er*sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

    Wichtiger Hinweis für den Wahltag

    Der*Die Wähler*in trägt das alleinige Risiko, dass sein*ihr Wahlbrief die auf dem Umschlag aufgeführte Wahlbehörde (Der Bürgermeister, Wahlamt, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef) rechtzeitig erreicht. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen am Wahltag sind weder berechtigt noch verpflichtet, Wahlbriefe entgegenzunehmen. Vielmehr obliegt es alleine dem*der Wähler*in, den Wahlbrief auch noch am Wahltag rechtzeitig bei der Wahlbehörde abzugeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2a1aca965006944b74ad780ccb83b65e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie sind wahlberechtigt

    Verfahrensablauf

    Ihnen kann wie folgt Einsicht in das Wählerverzeichnis gewährt werden:

    - als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter können Sie vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl an Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde das Wählerverzeichnis einsehen,

    - innerhalb der Einsichtsfrist können Sie schriftlich Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen,

    - falls Ihre Daten nicht richtig oder nicht vollständig sind oder Sie in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen wurden, werden diese innerhalb der Einspruchsfrist berichtigt bzw. Sie werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

     

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de