Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

    Führerschein erweitern (Schlüsselzahlen B96/B196)

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 Kilogramm führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.

    Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 Kilogramm überschreiten, aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen.

    Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

    Zum Führen der Schlüsselzahlen müssen Sie die Fahrerschulung absolvieren, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.

    Zur Eintragung der Schlüsselzahlen muss eine Bestätigung über die Teilnahme von der Fahrschule an unser E-Mail-Postfach fahrerschulungen@kreis-lippe.de geschickt werden.
    Im Anschluss vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    Fax: +49 5231 62-184

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:

    • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument

    • Führerschein

    • 1 aktuelles biometrisches Passbild

    • Bescheinigung über die absolvierte entsprechende Fahrerschulung (im Original)

    • falls Ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde:
      Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde

    • Falls die Schulung bei einer Fahrschule außerhalb des Kreises Lippe absolviert wurde:
      Ausbildungsnachweis

    Zur Eintragung der Schlüsselzahlen muss vorab eine Bestätigung über die Teilnahme von der Fahrschule an unser E-Mail-Postfach fahrerschulungen@kreis-lippe.de geschickt werden.

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 (Krafträder mit maximal 125 cm³) bestehen folgende Voraussetzungen:

    1. Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger

    2. Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl

    3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens 9 Unterrichtseinheiten (Anlage 7b FEV)

    4. Zwischen Fahrerschulung und Eintragung darf maximal 1 Jahr liegen

    Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

    Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl erwerben Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse A1! Die Erweiterung auf die Klasse A2 ist nicht möglich.


    Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 (Pkw-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen -einschließlich Beladung- nicht mehr als 4.250 kg wiegen) bestehen folgende Voraussetzungen:

    1. Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B

    2. Nachweis gemäß Anlage 7a der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens 7 Unterrichtseinheiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur Terminvereinbarung: Termine Führerscheinstelle **

    Zur Eintragung der Schlüsselzahlen muss eine Bestätigung über die Teilnahme von der Fahrschule an unser E-Mail-Postfach fahrerschulungen@kreis-lippe.de geschickt werden.

    Sie beantragen die Eintragung der Schlüsselzahl und weisen uns die Fahrerschulung nach. Wir prüfen und lassen einen neuen Kartenführerschein für Sie ausfertigen.

    Wichtige Daten - die Karteikartenabschrift

    Wenn Ihr Führerschein nicht in Lippe ausgestellt wurde, kennen wir Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht.
    Bitte lassen Sie möglichst vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an uns senden. Das geht per E-Mail fuehrerscheinstelle[at)kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.

    Anderenfalls müssen wir selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

    Fristen

    Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 2 - 3 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Eintragung: EUR 43,70

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Schlüsselzahl B96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig ist.

    Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland.

    Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit ihr auch zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de