Führerschein erweitern (Schlüsselzahlen B96/B196)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 Kilogramm führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.
Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 Kilogramm überschreiten, aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen.
Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Zum Führen der Schlüsselzahlen müssen Sie die Fahrerschulung absolvieren, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.
Zur Eintragung der Schlüsselzahlen muss eine Bestätigung über die Teilnahme von der Fahrschule an unser E-Mail-Postfach fahrerschulungen@kreis-lippe.de geschickt werden.
Im Anschluss vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:
Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
Führerschein
1 aktuelles biometrisches Passbild
Bescheinigung über die absolvierte entsprechende Fahrerschulung (im Original)
falls Ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde:
Karteikartenabschrift der AusstellungsbehördeFalls die Schulung bei einer Fahrschule außerhalb des Kreises Lippe absolviert wurde:
Ausbildungsnachweis
Zur Eintragung der Schlüsselzahlen muss vorab eine Bestätigung über die Teilnahme von der Fahrschule an unser E-Mail-Postfach fahrerschulungen@kreis-lippe.de geschickt werden.
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 (Krafträder mit maximal 125 cm³) bestehen folgende Voraussetzungen:
Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger
Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens 9 Unterrichtseinheiten (Anlage 7b FEV)
Zwischen Fahrerschulung und Eintragung darf maximal 1 Jahr liegen
Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl erwerben Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse A1! Die Erweiterung auf die Klasse A2 ist nicht möglich.
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 (Pkw-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen -einschließlich Beladung- nicht mehr als 4.250 kg wiegen) bestehen folgende Voraussetzungen:
Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Nachweis gemäß Anlage 7a der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens 7 Unterrichtseinheiten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur Terminvereinbarung: Termine Führerscheinstelle **
Zur Eintragung der Schlüsselzahlen muss eine Bestätigung über die Teilnahme von der Fahrschule an unser E-Mail-Postfach fahrerschulungen@kreis-lippe.de geschickt werden.
Sie beantragen die Eintragung der Schlüsselzahl und weisen uns die Fahrerschulung nach. Wir prüfen und lassen einen neuen Kartenführerschein für Sie ausfertigen.
Wichtige Daten - die Karteikartenabschrift
Wenn Ihr Führerschein nicht in Lippe ausgestellt wurde, kennen wir Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht.
Bitte lassen Sie möglichst vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an uns senden. Das geht per E-Mail fuehrerscheinstelle[at)kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.
Anderenfalls müssen wir selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.
Fristen
Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
ungefähr 2 - 3 Wochen
Kosten
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Eintragung: EUR 43,70
Zahlungsweisen:
girocard
Debitkarte
Kreditkarte
Hinweise (Besonderheiten)
Die Schlüsselzahl B96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig ist.
Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit ihr auch zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
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