Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Hinweise für Warstein

    Beschreibung

    Hinweise für Warstein

    Die Ordnungsbehörde ist im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit gehalten, die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen.

    Für die wohnungsmäßige Versorgung von obdachlosen Menschen steht dem Bürgermeister der Stadt Warstein als örtliche Ordnungsbehörde das Wohnhaus Oberbergheimer Straße 19 in Niederbergheim zur Verfügung.

    Von Obdachlosigkeit bedroht sein können Durchreisende, die sich nur kurzfristig im Stadtgebiet aufhalten, wie auch Einzelpersonen, Ehepaare oder Familien, die aufgrund einer Zwangsräumung eines Gerichtsvollziehers ihre Wohnungen verlassen mussten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 7

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 7

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warstein

    Formulare

    Hinweise für Warstein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warstein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warstein

    Ordnungsbehördengesetz (OBG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warstein

    Fristen

    Hinweise für Warstein

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warstein

    Kosten

    Hinweise für Warstein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warstein

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warstein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de