Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Städte und Gemeinden haben die Pflicht, unfreiwillig obdachlose Personen unterzubringen.

    In Nordrhein-Westfalen erfolgt dies gemäß Ordnungsbehördengesetz (OBG).

    Eine kommunale Notunterkunft muss insgesamt menschenwürdig sein. Erforderlich sind ein hinreichend großer, beheizbarer Raum, den hygienischen Anforderungen genügende sanitäre Anlagen, eine einfache Kochstelle, notdürftige Möblierung sowie elektrische Beleuchtung. Einer Einzelperson ist die Einweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft regelmäßig zumutbar.

    Bitte benutzen Sie diese E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme: ordnungsamt@soest.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    AG Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    §§ 1, 14 und 17 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de