Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
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Hinweise für Hallenberg
Beschreibung
Hinweise für Hallenberg
Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Betreuung der Betroffenen notwendig. Dabei stehen präventive Maßnahmen zur Wohnungssicherung im Vordergrund. Bei drohender Obdachlosigkeit wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Fachbereich 3/30.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen