Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Hinweise für Hallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Hallenberg

    Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Betreuung der Betroffenen notwendig. Dabei stehen präventive Maßnahmen zur Wohnungssicherung im Vordergrund. Bei drohender Obdachlosigkeit wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Fachbereich 3/30.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    30 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59969 Hallenberg

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hallenberg

    Formulare

    Hinweise für Hallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hallenberg

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hallenberg

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hallenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de