Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Leistung der Hilfe in anderen Lebenslagen. Hierbei werden Einkommensgrenzen zugrunde gelegt, die über den Bedarfssätzen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt liegen. Es können also auch solche Personen Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes erhalten, die keinen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Voraussetzungen: Der/Die Antragsteller/in ist in Witten gemeldet und/oder hält sich hier auf. Der/Die Antragsteller/in ist nicht in der Lage, allein seinen/ihren Haushalt zu führen. Inwieweit der/die Antragsteller/in der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes bedarf, stellt der soziale Dienst des Kreisgesundheitsamtes bei einem Hausbesuch fest. Der/Die Antragsteller/in erhält laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen. Keine/r der Haushaltsangehörigen kann den Haushalt fortführen. Bei Krankenversicherten mit Kindern unter 12 Jahren oder einem behinderten Kind die Bestätigung der Krankenkasse, dass keine Leistungen gewährt werden. Bei Personen mit Kindern die Bestätigung, dass keine Leistungen der Jugendhilfe gewährt werden. Die Bewilligung erfolgt ab dem Tage, an dem dem Amt für Wohnen und Soziales bekannt wurde, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes vorliegen. Die Bearbeitungsfrist bis zur ersten Zahlung beträgt in der Regel ca. 3-6 Wochen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis
Personalausweis Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte) Attest des Hausarztes/der Hausärztin über die Notwendigkeit einer Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Name und Anschrift der Haushaltshilfe sowie Angaben zum Hilfeumfang und angemessener Aufwandsentschädigung Kostenvoranschlag bei Einsatz einer Sozialstation Bei Personen, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter beziehen: Nachweise über gesamtes Einkommen und Vermögen, Miete und Wohngeld, Versicherungen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 70 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen