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    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Das Amt für soziale Leistungen - Sozialamt - unterstützt Menschen, die sich nicht selbst mit Wohnraum versorgen können. Dieses Angebot richtet sich an einheimische Wohnungslose sowie Aussiedlerinnen und Aussiedler und wird auch den geflüchteten Menschen zur Erstwohnraumversorgung in Bielefeld unterbreitet.

    Wohnungslosigkeit ist ein fortwährendes soziales Schlüsselproblem und weitestgehend nur in Teilen abhängig von der Situation auf dem Wohnungsmarkt. Arbeitslosigkeit, Verschuldung, mangelnde Alltagsstruktur, familiäre Probleme und Sucht- bzw. psychische Erkrankungen stellen die Wohnungsnotfallhilfe vor Herausforderungen, denen sie mit geeigneten Instrumentarien begegnet.

    Die Wohnungsnotfallhilfe Bielefeld befindet sich in einem stetigen Wandlungsprozess, um sich den ständig ändernden Herausforderungen zu stellen. Die städtischen Angebote werden regelmäßig am jeweiligen Bedarf gemessen und inhaltlich, organisatorisch und finanziell überprüft.

    Die Wohnungsnotfallhilfe setzt sich im Wesentlichen aus drei Bausteinen zusammen: die Unterkünfte, die Unterstützungsangebote der in den Unterkünften oder im Bereich der Nachbetreuung tätigen Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter für wohnungslose Menschen sowie die Fachstelle für Wohnungserhalt und Wohnungssicherung, die präventiv tätig ist, um Wohnungslosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen.

    Das Projekt Zukunft schaffen durch Wohnen bietet eine besondere Unterstützung wohnungsloser Menschen bei der Vermittlung in eigenen Wohnraum, dies speziell für junge Menschen unter 27 Jahre, alleinstehende Frauen und Familien.

    Benötigen Sie oder Menschen, die Sie kennen, die Unterstützung durch Wohnraumversorgung, so können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

    In den Abend- und Nachtstunden wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 0521 545-0 oder Feuerwehr unter Tel. 112.

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

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