Antrag auf Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hinweise für Borken
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist dazu bestimmt, Personen, deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft durch besondere Lebensverhältnisse beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen
Beschreibung
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Sozialhilfe ist ein Oberbegriff für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII).
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
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Nordrhein-Westfalen
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