Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Die Beantragung eines Reisepasses ist nur persönlich möglich. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit. 

    Sind die Antragsteller:innen jünger als 18 Jahre, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dies bei Antragstellung zu bestätigen.

    Die Lieferzeit Ihres neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei beträgt aktuell ca. 10 Wochen, kann sich aber täglich ändern. Hierauf hat die Stadt Dülmen keinen Einfluss. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird in maximal fünf Werktagen erstellt, ist aber mit zusätzlichen Gebühren (32,00 €) verbunden. 

    Der Status der Bearbeitung kann online verfolgt werden:

    Statusabfrage

    Gültigkeit

    Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
    Für Personen unter 24 Jahren ist er nur 6 Jahre gültig.

    Verlust

    Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich im Bürgerbüro mit. 

    Wiederauffinden eines Dokumentes:

    Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind. 

    Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab. einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

    Termin vereinbaren

     

    Hinweise zu Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder finden Sie auf der BMI-Internetseite unter dem Link:

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-102

    Fax: 02594 12-149

    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
    • bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde (im Original).
    • ein aktuelles Lichtbild in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate) nach den neuen Fotomustertafeln.
    • bei Personen unter 18 Jahren muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein, sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht/ Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass
    • bei Kindern von nicht verheirateten Eltern muss zusätzlich ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgerechtserklärung vom Jugendamt) oder des alleinigen Sorgerechts (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt) vorgelegt werden
    • Verlustanzeige
       

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dülmen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dülmen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de