Naturschutzrechtliche Vorschriften
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Naturschutzgebiete werden zur Zeit für Radevormwald per Verordnung vom Regierungspräsidenten festgesetzt, wenn dies aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist:
- Schutz bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten
- wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche oder erdgeschichtliche Erfordernisse
- Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.
Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes stellt die strikteste Schutzkategorie dar. Sie kann auch zur Herstellung oder Wiederherstellung eines Lebensraumes oder einer Lebensgemeinschaft getroffen werden. In der Verordnung sind für die einzelnen Naturschutzgebiete alle Ge- und Verbote detailliert aufgelistet.
Für das Stadtgebiet von Radevormwald sind die Naturschutzgebiete "Uelfetal mit Nebentälern", "Wupper bei Radevormwald" und "Wiebachtal und Siepener Bachtal" ausgewiesen.
Die Entwürfe der Verordnungen sowie die Lagepläne mit den Abgrenzungen der Gebiete finden Sie unter den nachfolgenden Links im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen:
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen