Naturschutzrechtliche Vorschriften
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Der Naturschutzbeirat ist ein bei der unteren Naturschutzbehörde des Fachbereiches Umwelt angesiedeltes Fachgremium zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft.
Die Aufgabe des Beirates ist seine Mitwirkung bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft. Hierzu soll er die untere Naturschutzbehörde beraten, Behörden und anderen Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Darüber hinaus stehen dem Beirat Anhörungs- und Beteiligungsrecht zu. So ist er vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde zu hören bzw. zu beteiligen, wenn es sich dabei um Eingriffe in Natur und Landschaft handelt.
Der Beirat kann zudem geplanten Befreiungen von natur- und landschaftsrechtlichen Ge- und Verboten gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 75 Landesnaturschutzgesetzes widersprechen.
Der Beirat besteht aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern und jeweils 16 Stellvertretern. Sie werden auf Vorschlag der im Landesnaturschutzgesetz NRW genannten Verbände (§ 70 Abs. 4 LNatSchG NRW) durch den Rat gewählt.
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Fachbereich Klima und Umwelt FB 36
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Formulare
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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