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    Naturschutzrechtliche Vorschriften

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Der Naturschutzbeirat ist ein bei der unteren Naturschutzbehörde des Fachbereiches Umwelt angesiedeltes Fachgremium zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft.

    Die Aufgabe des Beirates ist seine Mitwirkung bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft. Hierzu soll er die untere Naturschutzbehörde beraten, Behörden und anderen Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

    Darüber hinaus stehen dem Beirat Anhörungs- und Beteiligungsrecht zu. So ist er vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde zu hören bzw. zu beteiligen, wenn es sich dabei um Eingriffe in Natur und Landschaft handelt.

    Der Beirat kann zudem geplanten Befreiungen von natur- und landschaftsrechtlichen Ge- und Verboten gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 75 Landesnaturschutzgesetzes widersprechen.

    Der Beirat besteht aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern und jeweils 16 Stellvertretern. Sie werden auf Vorschlag der im Landesnaturschutzgesetz NRW genannten Verbände (§ 70 Abs. 4 LNatSchG NRW) durch den Rat gewählt.

     

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Klima und Umwelt FB 36

    Adresse

    Hausanschrift

    Maria-Theresia-Allee 38

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-36001

    Fax: 0241 432-3699

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Deutsch

    Sprache: de