Mietspiegel

    Mietspiegel

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Stadtgebiet. Darüber hinaus soll der Mietspiegel Rechtssicherheit schaffen und Streit- und Gerichtsverfahren möglichst verhindern.

    Wohnungsmietspiegel dienen als Orientierungshilfe bei der Festsetzung der Mieten. Mieter aber auch Vermieter können mit Hilfe des Mietspiegels eine erste Prüfung vornehmen, ob die von Ihnen gezahlte bzw. verlangte Miete überhöht ist oder nicht. Liegt die Miete mehr als 20 % über dem Mietspiegelwert und ist eine individuelle Ausnutzung des geringen Angebotes gegeben, sollte das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Daneben sollten Sie sich vom örtlichen Mieterverein beraten lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales & Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: sozialamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zum kostenfreien Download des Mietspiegels für freifinanzierten nicht preisgebundenen Wohnraum des Hochsauerland- und Märkischen Kreises sowie der Stadt Schwerte finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de