Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation oder einer Embryo-Entnahmeeinheit erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten "stehenden Gewerbe") beginnen. Dies ist der Fall bei:
- Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht,
- Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG,
- Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden),
- Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Formulare
Hinweise für Waldbröl
Voraussetzungen
- Der Sitz Ihrer Einrichtung befindet sich in Deutschland.
- Sie können sicherstellen, dass die tierseuchenhygienischen Anforderungen eingehalten werden, die zur Gesunderhaltung der Tierbestände erforderlich sind.
- Sie können gewährleisten, dass eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich fachtechnischen Anforderungen durch eine vertraglich gebundene Tierärztin oder einen vertraglich gebundenen Tierarzt erfolgt.
- In Ihrem Betrieb ist ausreichend Personal beschäftigt, um die Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation erfüllen zu können.
- Sie lagern und kennzeichnen Samen entsprechend, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Sie führen Aufzeichnungen über die Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Vernichtung von Samen, Eizellen und Embryonen.
- Ihr Betrieb verfügt über die in der Tierzuchtdurchführungsverordnung aufgeführten Räumlichkeiten und Vorrichtungen.
- Für die Erlaubnis einer Besamungsstation: Sie halten mindestens zwei Spendertiere.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb schriftlich bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde beantragen:
- Stellen Sie einen formlosen Antrag auf die entsprechende Betriebserlaubnis mit den erforderlichen Angaben.
- Senden Sie den formlosen Antrag und alle erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Die Anerkennungsvoraussetzungen werden bei einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft.
- Danach entscheidet die zuständige Stelle über die Erlaubnis und übermittelt den entsprechenden Bescheid an die antragstellende Person. Die Erlaubnis erfolgt gegebenenfalls unter Auflagen.
Fristen
Hinweise für Waldbröl
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Waldbröl
Kosten
Hinweise für Waldbröl
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Waldbröl
Weitere Informationen
Hinweise für Waldbröl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 03.05.2024
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl