Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung

    Beurkundungen: Vaterschaft

    Hinweise für Borken

    Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Vaterschaft.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Zum Thema "Vaterschaft" beraten und unterstützen wir Sie gerne in folgenden Angelegenheiten:

    • als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes.

    • durch Beurkundungen zu Vaterschaftsanerkennungen und die dafür erforderliche Zustimmung der Mutter.

    • durch die Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.

    • als Beistand vor Gericht vertreten wir Ihr Kind im Vaterschaftsprozess, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen möchte.

    Ansprechpersonen

    Die für Ihren Wohnort zuständige Ansprechperson finden Sie in dieser Liste:

    Isselburg, Legden, Schöppingen, Südlohn

    Frau Niebur

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 08.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Vreden

    Frau Lask

    telefon. Sprechzeiten: montags 8.30-12.00 Uhr / mittwochs bis freitags 8:30-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Rhede, Stadtlohn

    Frau Wollenberg

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Heiden, Raesfeld, Velen

    Frau Beckel (+49 2861 681-5303)

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Gescher, Heek, Reken

    Frau Steverding

    telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaften

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für eine Beratung: keine Unterlagen notwendig
    • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    • Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de