Vaterschaftsfeststellung Beratung und UnterstützungOnline erledigen

    Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten

    Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Vorsprachen sind nur in Einzelfällen und nach vorheriger Terminabsprache möglich.
    Sie erreichen uns zu folgenden Servicezeiten:
    Montag bis Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr. Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Servicezeiten besteht die Möglichkeit eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen oder eine E-Mail zu schreiben.
    Wir nehmen zeitnah Kontakt mit Ihnen auf.

    Beistandschaft: Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Fachbereichs Jugend zur rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes. Die Beistandschaft wird auf schriftlichen Antrag eingerichtet und schränkt die elterliche Sorge nicht ein.
    Antragsberechtigt sind:

    • das alleinsorgeberechtigte Elternteil
    • bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt.

    Zuständig ist das Jugendamt am Wohnsitz des antragstellenden Elternteils. Sobald ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, informiert das Standesamt das Jugendamt. Der Mutter wird dann automatisch Beratung und Unterstützung, auch im Hinblick auf eine Beistandschaft, angeboten.

    Vaterschaftsfeststellung: Jedes Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kind und Vater erst durch die rechtskräftige Feststellung der Vaterschaft. Sie erfolgt entweder durch freiwillige Anerkennung in einer Urkunde oder gerichtliches Urteil.
    Der Beistand stimmt die Vorgehensweise im Einzelfall mit der Mutter ab. Er vertritt das Kind, sofern erforderlich, in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht.

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen: Wer mit seinem Kind nicht in einem Haushalt lebt, ist diesem gegenüber zum Barunterhalt verpflichtet. Der Beistand prüft anhand des Einkommens die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, in der Regel des Vaters. Er sorgt dafür, dass der Anspruch des Kindes auf Grundlage der Düsseldorfer Unterhaltstabelle (Richtlinie des Oberlandesgerichtes zur Unterhaltsberechnung) abgesichert ist. Dies geschieht entweder durch freiwillige Anerkennung in Form einer vollstreckbaren Urkunde oder durch gerichtliche Entscheidung. In einem nächsten Schritt kümmert sich der Beistand um die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs, gegebenfalls auch durch den Einsatz von Zwangsmitteln.

    Unterhaltsberatung für junge Erwachsene: Ferner haben junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die Möglichkeit, sich von uns in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten beraten und unterstützen zu lassen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a4d44daa5c550dd284887dc0ed11fd39

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gerichtswesen und Wirtschaftliche Hilfe - Abteilung 513

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Personalausweis oder Pass
    • Geburtsurkunde des Kindes - ersatzweise Geburtsanzeige des Krankenhauses
    • Mutterpass ( bei vorgeburtlicher Antragstellung) 
      eventuell auch:
    • Scheidungsurteil
    • Urkunde über Vaterschaftsanerkennung/Vaterschaftsfeststellung
    • Schriftwechsel mit Rechtsanwalt wegen des Unterhaltes für das Kind
    • Unterhaltstitel (z. B. Unterhaltsurteile, Beschlüsse des Amtsgerichtes, private Vereinbarungen den Elternteilen)
    • Nachweise über Einkommen des Kindes, z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen

    (Bitte beachten Sie, dass auch freiwillige oder vereinbarte Zahlungen, soweit sie zur Unterhaltssicherung des Kindes beitragen, wie etwa die Übernahme der laufenden Miete, Kindergarten-, Kindertagesstättenbeiträge, Musikunterricht etc als Unterhaltszahlungen gelten und angegeben werden müssen.)

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    • Der Vater Ihres Kindes hat seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de