Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Weiterbildungskolleg Bildungsgang Abendgymnasium anmelden.
Beschreibung
Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung oder können eine dieser gleichgestellte bzw. anrechenbare Tätigkeit nachweisen und möchten neben dem Beruf die allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben? Dann können Sie den Bildungsgang Abendgymnasium am Weiterbildungskolleg besuchen.
Der Bildungsgang ist gegliedert in:
- Vorkurse (je nach Einstufung)
- Einführungsphase (1.-2. Semester)
- Qualifikationsphase (3.-6. Semester)
Schulabschlüsse der Sekundarstufe I können nach zwei Semestern (einem Jahr), die Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach vier Semestern (zwei Jahren) und das Abitur in der Regel nach sechs Semestern (drei Jahren) erworben werden.
Wenn Sie einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) haben, beginnen Sie in der Regel im ersten Semester. Je nach Vorkenntnissen können Sie beantragen, in das zweite oder dritte Semester aufgenommen zu werden.
Wenn Sie keinen mittleren Schulabschluss haben, besuchen Sie in der Regel den Vorkurs im Abendgymnasium oder ein entsprechendes Bildungsangebot der Abendrealschule. Der Besuch des Vorkurses oder der Abendrealschule kann durch eine Eignungsprüfung ersetzt werden.
Die Entscheidung über die Einstufung trifft die Schulleitung.
Der Unterricht findet in der Regel an fünf Abenden in der Woche statt. Die meisten Weiterbildungskollegs mit dem Bildungsgang Abendgymnasium bieten daneben Vormittagskurse, einige auch Nachmittagskurse an. Das Unterrichtsangebot umfasst wöchentlich mindestens 20 Unterrichtsstunden, im Vorkurs mindestens 12 Stunden.
Ein besonderes Angebot im Bildungsgang Abendgymnasium stellt der Lehrgang Abitur-Online mit verringerten Präsenzzeiten an der Schule dar: Etwa die Hälfte der Unterrichtsstunden wird im Selbststudium über eine Lernplattform zu Hause am heimischen Computer und mit ergänzenden schriftlichen Lernmaterialien absolviert.
Über die Aufnahme an einem Abendgymnasium entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Herten wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Um den Bildungsgang Abendgymnasium besuchen zu können, müssen Sie:
- mit Beginn des ersten Semesters mindestens 18 Jahre alt sein.
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit vorweisen können. Es werden angerechnet oder gleichgestellt:
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- Dienstzeiten bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei
- abgeleisteter Wehr- und Zivildienst
- ein abgeleistetes soziales oder als gleichwertig anerkanntes freiwilliges Jahr
- selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person
- nachgewiesene Arbeitslosigkeit
- bei Eintritt in den Bildungsgang und bis einschließlich zum dritten Semester berufstätig oder von der Arbeitsagentur als arbeitssuchend anerkannt sein. Die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme notwendig ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022