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Ambulanter Pflegedienst
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Investitionskostenförderderung 2024: Fristen und Auszahlung Der Antrag auf Investitionskostenförderung für das Jahr 2024 muss spätestens am 1. März 2024 beim Kreis Soest vorliegen. Anträge, die nach dem Stichtag eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die Investitionskostenpauschale wird dann zum 1. Juli ausgezahlt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Online Antrag und Berechnungsbogen Berechnungsgrundlage aus der jeweiligen Abrechnungssoftware Summen und Saldenliste auf Grundlage der Pflegebuchführung Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, falls dieser noch nicht vorliegt Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI, falls diese noch nicht vorliegt Nachweis über die Vertetungsberechtigung/Vollmacht, falls diese in der aktuellen Fassung dem Kreis Soest nicht vorliegt
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 12 Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Investitionskostenpauschale für das aktuelle Jahr nach § 12 APG NRW - Antrag auf Gewährung Investitionspauschale für ambulante Pflegedienste mit Abrechnung ausschließlich nach Zeit - Antrag auf Gewährung Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI (APG DVO NRW) Merkblatt zur Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen