Ambulanter Pflegedienst
Ambulanter Pflegedienst
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Nach §12 des Alten- und Pflegegesetzes NRW können ambulante Pflegedienste eine pauschale Förderung erhalten. Die Zuwendung ist jährlich schriftlich zum 01. März zu beantragen.
Formulare
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Investitionskosten ambulant und teilstationär
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02581 53-5030
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen