Ambulanter Pflegedienst

    Förderung ambulanter Pflegedienste

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Investitionskostenförderung ambulanter Pflegeeinrichtungen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)

    Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten vom örtlichen Träger der Sozialhilfe eine Investitionskostenpauschale in Höhe von 2,15 Euro je volle Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI. Die Zuwendung ist jährlich vom Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist bei dem örtlichen Träger der Sozialhilfe zu stellen, in dessen Gebiet sich die Einrichtung befindet.

    Für die Beantragung der Förderung benutzen Sie bitte ausschließlich die auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises zur Verfügung gestellten Formulare.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 10

    53757 Sankt Augustin (Technopark Turmgebäude)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 133161

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 10

    53757 Sankt Augustin (Technopark Turmgebäude)

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)

    Der Anspruch ergibt sich aus den §§ 11 und 12 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit der "Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI, welche am 06.12.2018 in Kraft getreten ist.

    Dabei wurden die Regelungen zum Antragsverfahren aus der alten Verordnung über die Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen nach dem Landespflegegesetz (AmbPFFV) in die Verordnung übernommen.

    An dem bisherigen Antragsverfahren ändert sich deshalb nicht.

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Antragsfrist

    Der Antrag ist vollständig (Antrag und Testat) mit den erforderlichen Anlagen bis spätestens zum 1. März des aktuellen Antragsjahres im Original einzureichen.

    Aufgrund der gesetzlichen Regelung können später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden. Der Nachweis über den fristgerechten Eingang ist im Zweifelsfalle vom Pflegedienst (Antragstellendem) zu erbringen.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter "Links und Downloads".

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de