Widmung einer Straße öffentliche Bekanntmachung
Hinweise für Salzkotten
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Voraussetzungen
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Im Straßen- und Wegerecht erfolgt eine Widmung für eine Straße, einen Platz oder einen Weg. Sie erhalten durch die Widmung den Status einer öffentlichen Sache und werden somit für den Gemeingebrauch freigegeben. Das heißt, dass die Straße, der Weg oder der Platz nach Maßgabe der Widmung ohne vorherige behördliche Zulassung durch die Einwohnerinnen und Einwohner genutzt werden kann. Dabei wird festgelegt, um welche Straßenklasse es sich handelt (Bundesstraße, Landstraße, Kreisstraße, Gemeindestraße).
Die Widmung kann inhaltlich auf bestimmte Benutzungsarten (z.B. Fußverkehr), Benutzungszwecke (z. B. Schulweg), Benutzungs-Kreise (z. B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z. B. zeitliche Begrenzung der Nutzung) beschränkt werden. Die Widmung erfolgt durch Allgemeinverfügung und ist öffentlich bekannt zu machen.
Die Einziehung einer Straße ist ein Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung). Mit der Einziehung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Teileinziehung ist eine Allgemeinverfügung, durch welche die Widmung nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzungskreise beschränkt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Salzkotten
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen