Widmung einer Straße öffentliche Bekanntmachung

    Widmung einer Straße öffentliche Bekanntmachung

    Hinweise für Salzkotten

    Beschreibung

    Hinweise für Salzkotten

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachdienst 4.2 - Straßen & Verkehrsinfrastruktur

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Salzkotten

    Formulare

    Hinweise für Salzkotten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Salzkotten

    Im Straßen- und Wegerecht erfolgt eine Widmung für eine Straße, einen Platz oder einen Weg. Sie erhalten durch die Widmung den Status einer öffentlichen Sache und werden somit für den Gemeingebrauch freigegeben. Das heißt, dass die Straße, der Weg oder der Platz nach Maßgabe der Widmung ohne vorherige behördliche Zulassung durch die Einwohnerinnen und Einwohner genutzt werden kann. Dabei wird festgelegt, um welche Straßenklasse es sich handelt (Bundesstraße, Landstraße, Kreisstraße, Gemeindestraße).

    Die Widmung kann inhaltlich auf bestimmte Benutzungsarten (z.B. Fußverkehr), Benutzungszwecke (z. B. Schulweg), Benutzungs-Kreise (z. B. Anlieger) oder in sonstiger Weise (z. B. zeitliche Begrenzung der Nutzung) beschränkt werden. Die Widmung erfolgt durch Allgemeinverfügung und ist öffentlich bekannt zu machen.

    Die Einziehung einer Straße ist ein Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung). Mit der Einziehung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Teileinziehung ist eine Allgemeinverfügung, durch welche die Widmung nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzungskreise beschränkt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Salzkotten

    Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Salzkotten

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Salzkotten

    Kosten

    Hinweise für Salzkotten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Salzkotten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Salzkotten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de