Verarbeitung personenbezogener Daten Auskunft

    Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Bundesbehörden anfordern

    Wenn Sie wissen möchten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert werden, können Sie von Ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch machen und eine umfassende Daten-Einsicht anfordern.

    Beschreibung

    Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union haben Sie das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert werden. Dieses Recht können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen, auch Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.

    Personenbezogene Daten sind zum Beispiel: 

    • Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
    • Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
    • Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
    • Grundbucheinträge
    • Gesundheitsinformationen wie genetische Daten, Krankendaten
    • Zeugnisse
    • allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
    • physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

    Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Ihnen dazu das Recht auf Auskunft ein und ermöglicht Ihnen eine umfassende Einsicht in gegebenenfalls über Sie gespeicherte Daten.

    Darüber hinaus erfahren Sie beispielsweise 

    • zu welchen Zwecken Ihre Daten verarbeitet werden,
    • welchen Empfängern Ihre Daten offengelegt werden oder 
    • wie lange Ihre Daten gespeichert werden. 

    Die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post anfordern.

    Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde. Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal „service.bund.de – Service Online.

    Ansprechpartner

    Für Blomberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Ihres Personalausweises
    • alternativ: Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    • Bei der Gewährung der Auskunft müssen die Rechte und Freiheiten anderer Personen beachtet werden. Damit werden in erster Linie die personenbezogenen Daten Dritter. Für Sie bedeutet das:
      • Es muss sich um personenbezogene Daten handeln, die Sie persönlich betreffen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post anfordern.

    Auskunft von öffentlichen Stellen online anfordern:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises. 
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
    • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail zu.

    Auskunft von öffentlichen Stellen schriftlich anfordern:

    • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
    • Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle. 
    • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 09.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de