Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind

    Kanufahren auf lippischen Gewässern

    Hinweise für Lippe

    Eine Bootstour ist ein Naturerlebnis der besonderen Art. Mit dem Kanu können Sie in Lippe Abschnitte der Flüsse Weser, Werre, Bega, und Emmer befahren. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Eine Vielzahl lippischer Flüsse und Bäche mit ihren Auen wurden im Rahmen der Landschaftsplanung als Naturschutzgebiete beziehungsweise Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen ausgewiesen. Flüsse und Bäche dienen als sogenannte "Lebensadern der Landschaft" dem Schutz von Pflanzen und Tieren. Diese besonderen Lebensräume sind auch besonders schützenswert.

    Deshalb ist grundsätzlich das Kanufahren auf allen lippischen Gewässern verboten.

    Für Teilabschnitte der Gewässer Bega, Werre und Emmer haben Sie aber die die Möglichkeit, eine Erlaubnis zu beantragen. Diese Erlaubnis befreit vom Verbot des jeweiligen Landschschaftsplans. Wenn Sie als Kanu-Einzelwanderer unterwegs und nicht Mitglied sind in einem Kanuverein, der dem Kanuverband NRW angeschlossen ist, können Sie eine solche Befreiung beantragen.

    Wenn Sie eine von einem Kanutouristik-Anbieter organisierte Tour gebucht haben, hat dieser schon vorab Regelungen getroffen.

    Neben dem Wassersport gibt es noch eine Vielzahl weiterer Ansprüche an unsere Gewässer. Deshalb sollte es für verantwortungsbewusste Kanuten selbstverständlich sein, einige einfache Verhaltensregeln zu beachten.

    Die Grundregeln:
    • Steigen Sie nur an den zugelassenen und erkennbaren Einstiegsstellen, Ausstiegsstellen und Pausenstellen ein und aus.

    • Achten Sie bei den Ein- und Ausstiegen sowie während der Fahrt auf die Interessen anderer:
      Eine hoch stehende Wiese ist ebenso wenig eine geeignete Zuwegung zum Gewässer wie eine Angelstelle einen geeigneten Pausenplatz darstellt.

    • Auch die Natur braucht eine Erholungsphase:
      Befahren Sie die Flüsse deshalb nur in der Zeit von 09:00 – 19:00 Uhr.

    • Kiesinseln sind besondere Lebensräume und dürfen deshalb nicht betreten werden. Umfahren Sie Inseln bitte möglichst weiträumig.

    • Halten Sie während der Fahrt Abstand von den Ufern und insbesondere auch von Uferabbrüchen, Inseln, Wasserpflanzengesellschaften und der Ufervegetation.

    • Die maximale zulässige Bootsgröße beträgt 6 Meter Länge und 1 Meter Breite.

    • Aus Rücksicht auf andere und den Naturgenuss nehmen Sie bitte auf das Wasser keine Radios mit. Auch Alkohol ist auf dem Land besser aufgehoben.

    • Bitte fahren Sie nicht gegen den Strom. Durch die verstärkten Paddelbewegungen wird an Flachstellen der Gewässergrund unnötig aufgewühlt und Wasserpflanzen beschädigt.

    Für die Flüsse Werre, Bega und Emmer gelten zusätzlich flussbezogene Vorgaben für eine Befahrung einzelner Strecken. Diese können Sie hier nachlesen:

    Kanufahren auf der Bega

    Bega zwischen Lemgo - Schloss Brake und der Mündung in die Werre in Bad Salzuflen.

    Der Flusslauf der Bega ist aufgeteilt in die Abschnitte

    • Landschaftsplan Lemgo:

      • Schloss Brake bis Langenbrücker Mühle (Naturerlebniszone 2)
        Einstieg Tosbecken der Oelmühle beim Schloss Brake

      • Westumgehung Lemgo bis Begabrücke Lieme (Naturerlebniszone 3)
        kein Kanufahren durch Einzelwanderer/Individualtouristen

    • Landschaftsplan Lemgo, Landschaftsplan Bad Salzuflen:

      • Begabrücke Lieme bis L 712 (Naturerlebniszone 2)
        Einstieg Begabrücke, Ausstieg und Pausenstelle Hochwasser-Sperrwerk,

    • Landschaftsplan Bad Salzuflen:

      • L 712 bis Begamündung in Bad Salzuflen (Erlebniszone)
        Einstieg HW-Sperrwerk, Einstieg, Ausstieg und Pausenstelle Kanustation Rio Negro, Einstieg und Ausstieg Begabrücke Bahnhof Schötmar

    Voraussetzung ist eine durchgängige Wassertiefe von mindestens 30 Zentimetern.
    Dies ist gewährleistet, wenn der Pegel an der Bezugsmessstelle Lindermannsheide neu einen Mindestwasserstand von 80 cm (entspricht einem Paddelblatt) erreicht.

    Kanufahren auf der Emmer

    Emmer zwischen Wöbbel bis zur Kreis-/Landesgrenze nach Niedersachsen in Lügde.

    Teilabschnitte der Emmer sind als FFH- Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) ausgewiesen, also ein Schutzgebiet von europäischer Bedeutung. Zur Durchführung einer Kanutour ist eine Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde für alle Kanufahrer erforderlich.

    Der Flusslauf ist aufgeteilt in die Abschnitte

    • Landschaftsplan Schwalenberger Wald:

      • Wöbbel bis zu den Seeterassen am Regelweg (Naturerlebniszone 1)
        Einstieg Wöbbel Lindenstraße, Einstieg und Ausstieg Eisenbahnbrücke Noltehof/Nessenberg, Ausstieg Regelweg hinter Seeterassen

      • Emmerstausee (Erlebniszone)
        Einstieg Regelweg gegenüber Seeterassen.

    • Landschaftsplan Schwalenberger Wald, Landschaftsplan Lügde:

      • Staudamm bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen (Naturerlebniszone 3: FFH-Schutzgebiet)
        Einstieg Pegelhaus Ablauf Emmerstausee, Einstieg und Ausstieg Emmer-Straßenbrücke Lügde

    Voraussetzung ist eine durchgängige Wassertiefe von mindestens 30 Zentimetern.
    Diese ist gewährleistet, wenn der Pegel an der Bezugsmessstelle Nessenberg (für den Abschnitt Wöbbel bis Landesgrenze) einen Mindestwasserstand von 73 cm (entspricht einem Paddelblatt) erreicht.

    Kanufahren auf der Werre

    Werre zwischen der Straßenbrücke Orbker Straße in Detmold bis zur Grenze der Kreise Lippe und Herford in Bad Salzuflen.

    Der Flusslauf ist aufgeteilt in die Abschnitte

    • Landschaftsplan Detmold, Landschaftsplan Lage:

      • Straßenbrücke Klingenbergstraße in Detmold bis zum Schulzentrum Werreanger in Lage (Naturerlebniszone 2);
        Einstieg Straßenbrücke Klingenbergstraße, Einstieg und Ausstieg Bahnhof Nienhagen, Einstieg und Ausstieg Schulzentrum Werreanger

    • Landschaftsplan Lage, Landschaftsplan Bad Salzuflen, Landschaftsplan Leopoldshöhe - Oerlinghausen Nord:

      • von der Kläranlage Lage bis zum Dreckhof in Bad Salzuflen (Naturerlebniszone 3)
        kein Kanufahren durch Einzelwanderer/Individualtouristen

    • Landschaftsplan Bad Salzuflen:

      • von Dreckhof bis zur Kreisgrenze in Bad Salzuflen (Erlebniszone)
        Einstieg Wülfer Mühle, Pausenstelle Heerser Mühle, Einstieg und Ausstieg Bootshaus Schötmar, Pausenstelle Meerbrede Ahmsen

    Voraussetzung ist eine durchgängige Wassertiefe von mindestens 30 Zentimetern. Dies ist gewährleistet, wenn der Pegel an der Bezugsmessstelle Pottenhausen einen Mindestwasserstand von 80 cm (entspricht einem Paddelblatt) erreicht.


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    Wir haben für Sie Kartenmaterial der einzelnen Strecken zum Download verlinkt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landschaft und Naturhaushalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77511

    E-Mail: naturschutzbehoerde@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Eine Kanutour ist grundsätzlich nur in der Zeit vom 01. Juni bis zum 30. September eines Jahres und mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Lippe zulässig.

    Für jedes Gewässer gibt es außerdem einen Mindestwasserstand:

    • Bega: 80 cm
    • Emmer: 73 cm
    • Werre: 80 cm

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Die Naturerlebniszonen sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur als erfahrener Kanut befahren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de