Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag
Hinweise für Witten
Beschreibung
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Die Grundsteuer gehört zu den so genannten Grundbesitzabgaben. Hebeberechtigt und Empfänger der Grundsteuer ist die jeweilige Gemeinde. Die Bewertungsstelle des Finanzamtes führt jedes Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung unter einer sogenannten Einheitswertnummer. Im Zuge der Ermittlung des Einheitswertes eines Objektes kommt es im Messbescheid des Finanzamtes -als Grundlagenbescheid- auch zur Festsetzung des Messbetrages. Auf diesen Messbetrag wendet die Gemeinde ihren in der Haushaltssatzung festgeschriebenen Hebesatz von zur Zeit 380 v.H. für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke -Grundsteuer A- und 910 v.H. für bebaute Grundstücke -Grundsteuer B- an und erteilt als Folgebescheid einen Grundsteuerbescheid.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Grundsteuergesetz (GrStG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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kostenlos, Steuerbetrag ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamts und Anwendung des aktuell gültigen Hebesatzes darauf.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Lastschriftmandat Stadt Witten Finanzamt Witten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen