Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Die Tuberkulose ist eine weltweit verbreitete bakterielle Erkrankung, die von Mensch zu Mensch übertragbar ist.
Laut Infektionsschutzgesetz muss jede Tuberkulose-Erkrankung dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, eine Weiterverbreitung der Tuberkulose zu verhindern. Um dies zu gewährleisten, werden Tuberkulose-Patienten von der Diagnosestellung bis mehrere Jahre nach Abschluss der Therapie durch die MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes begleitet. Hierdurch soll eine erfolgreiche Therapie und das frühzeitige Aufdecken einer Reaktivierung gewährleistet werden.
Des Weiteren werden Kontaktpersonen, die sich bei dem Erkrankten angesteckt haben könnten, ermittelt und sogenannten Umgebungsuntersuchungen zugeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter den unten stehenden Links:
- rki.de/DE/Content/InfAZ/T/Tuberkulose/Tuberkulose.html?cms_box=1&cms_current=Tuberkulose&cms_lv2=2375410
- dzk-tuberkulose.de/patienten/
- dzk-tuberkulose.de/aerzte/
- patienten-information.de/kurzinformationen/tuberkulose
- explaintb.org
Sie können sich auch gerne telefonisch an die MitarbeiterInnen der Tuberkulosefürsorge wenden.
E-Mail: tbc@kreis-warendorf.de
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - IfSG
Formulare
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Medizinischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02581 53-5312
E-Mail: med.dienst@kreis-warendorf.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020