Infektionsschutz Meldung

    Infektionsschutz Meldung

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Die Tuberkulose ist eine weltweit verbreitete bakterielle Erkrankung, die von Mensch zu Mensch übertragbar ist. 

    Laut Infektionsschutzgesetz muss jede Tuberkulose-Erkrankung dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. 

    Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, eine Weiterverbreitung der Tuberkulose zu verhindern. Um dies zu gewährleisten, werden Tuberkulose-Patienten von der Diagnosestellung bis mehrere Jahre nach Abschluss der Therapie durch die MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes begleitet. Hierdurch soll eine erfolgreiche Therapie und das frühzeitige Aufdecken einer Reaktivierung gewährleistet werden.

    Des Weiteren werden Kontaktpersonen, die sich bei dem Erkrankten angesteckt haben könnten, ermittelt und sogenannten Umgebungsuntersuchungen zugeführt.

    Weitere Informationen finden Sie unter den unten stehenden Links:

    Sie können sich auch gerne telefonisch an die MitarbeiterInnen der Tuberkulosefürsorge wenden.

    E-Mail: tbc@kreis-warendorf.de


    Rechtsgrundlage
    • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - IfSG

    Formulare

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Medizinischer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5312

    E-Mail: med.dienst@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de