Infektionsschutz Meldung
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelten eine Vielzahl von Regelungen hinsichtlich der Verpflichtung zur Meldung von ansteckenden Krankheiten, Nachweisen von Krankheitserregern und der Übermittlung an und durch das Gesundheitsamt. Die zur Meldung Verpflichteten sind in § 8 IfSG aufgeführt. Die Meldungen sind mit dem Formular im Downloadbereich (s. rechts) an das Gesundheitsamt zu übermitteln. In dringenden Fällen ist das Gesundheitsamt auch außerhalb der Arbeitszeiten Tag und Nacht über die Leitstelle Erkelenz (02452/137000) erreichbar.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§6 IfSG Meldepflichtige Krankheiten
§7 IfSG - Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
Verfahrensablauf
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Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
Stichwörter
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