Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote bei Zulassung
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung.
Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule.
Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Anmeldung zur Grundschule:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin
- Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben
Anmeldung zur weiterführenden Schule:
- das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4
- Übergangsempfehlung der Grundschule
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist
Formulare
Anträge bzw. Formulare sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen) zu finden bzw. im Rahmen des jeweiligen Online-Bewerbungsverfahren.
Voraussetzungen
Gründe für die Verbesserung der Durchschnittsnote können bspw. sein:
- Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (bei einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote nur die letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung)
- Grad der Behinderung von 50 oder höher (=Schwerbehinderung)
- Längere schwere Behinderung oder Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst, oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände
Diese Auflistung ist nicht vollständig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen), welche Gründe zum Tragen kommen können. Informationen finden Sie auch unter https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/schriftliche-unterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
In einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote, der zusammen mit der Bewerbung im Bewerbungsportal zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Denken Sie daran, die erforderlichen Nachweise (Schulgutachten) frühzeitig zu beantragen. Die Erstellung eines Schulgutachtens ist zeitaufwändig, da jede Fachlehrerin und jeder Fachlehrer die relevante Notenschwankung erläutern muss.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022