Antrag auf Notenverbesserung Zulassung

    Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote bei Zulassung

    Wenn Sie durch nicht selbst zu vertretende Umstände daran gehindert waren, eine bessere Durchschnittsnote zu erlangen, können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen.

    Beschreibung

    Die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden zum Teil nach Auswahlkriterien vergeben. Dabei ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ein wesentliches Auswahlkriterium. Wenn Sie durch nicht selbst zu vertretende Umstände gehindert wurden, eine bessere Durchschnittsnote zu erlangen, können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise wie ein Schulgutachten beizufügen (siehe "erforderliche Unterlagen"). 

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu dem Schulgutachten direkt an Ihre Schule sowie bei Fragen zum Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote an Ihre Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und die Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen). 

    Hinweis: Diese Möglichkeit besteht nicht zwangsläufig beim Bewerbungsverfahren von Kunst- und Musikhochschulen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Geilenkirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen) über die Formalitäten und Fristen des Antrags auf Verbesserung der Durchschnittsnote. Informationen finden Sie auch unter https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/schriftliche-unterlagen

    Beeinträchtigungsbedingte Umstände, wie beispielsweise ein längerer Krankenhausaufenthalt, allein reichen nicht aus, um eine Verbesserung von Durchschnittsnote zu veranlassen. Entscheidend ist, wie sich diese Umstände in der Schulzeit auf die Durchschnittsnote oder den Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ausgewirkt haben.

    - Nachweis der beeinträchtigungsbedingten Umstände

    Die beeinträchtigungsbezogenen Umstände können durch ein fachärztliches Gutachten, den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und andere unterstützender Belege nachgewiesen werden. 

    - Zusätzliche Nachweise zur Verbesserung der Durchschnittsnote

    Der Zusammenhang zwischen beeinträchtigungsbedingten Umständen und einem schulischen Leistungsabfall muss durch Kopien der Schulzeugnisse und zusätzlich durch ein Schulgutachten (nicht einzelner Lehrpersonen) belegt werden. Alle Unterlagen, auf die sich das Schulgutachten stützt, sind beizulegen.

    Wichtig: Die Erstellung eines Schulgutachtens ist zeitaufwändig, da jede Lehrperson einzeln die relevante Notenschwankung angeben muss.

    Formulare

    Anträge bzw. Formulare sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen) zu finden bzw. im Rahmen des jeweiligen Online-Bewerbungsverfahren.

    Voraussetzungen

    Gründe für die Verbesserung der Durchschnittsnote können bspw. sein:

    • Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (bei einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote nur die letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung)
    • Grad der Behinderung von 50 oder höher (=Schwerbehinderung)
    • Längere schwere Behinderung oder Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst, oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände

    Diese Auflistung ist nicht vollständig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen), welche Gründe zum Tragen kommen können. Informationen finden Sie auch unter https://www.hochschulstart.de/faq/themengebiete/schriftliche-unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    In einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote, der zusammen mit der Bewerbung im Bewerbungsportal zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Denken Sie daran, die erforderlichen Nachweise (Schulgutachten) frühzeitig zu beantragen. Die Erstellung eines Schulgutachtens ist zeitaufwändig, da jede Fachlehrerin und jeder Fachlehrer die relevante Notenschwankung erläutern muss.

    Fristen

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule und bei der Stiftung für Hochschulzulassung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Auf den Webseiten der Hochschulen und der Stiftung für Hochschulzulassung finden Sie alle Informationen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de