Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen und Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung
Hinweise für Lünen
Parkerleichterung, Ausweis light
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Sie möchten eine Ausnahmegenehmigung oder Parkerleichterung für Schwerbehinderte und/oder Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung bzw. Mobilitätsbeeinträchtigung erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lünen
Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
Formulare
Hinweise für Lünen
Voraussetzungen
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'"G" oder "G und B" mit mindestens einem Grad der Behinderung von 70 Prozent, Stoma-Träger, Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lünen
Straßenverkehrsordnung
Fristen
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Der Antrag kann jederzeit bei Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lünen
einzelfallabhängig
Kosten
Hinweise für Lünen
gebührenfrei
Weitere Informationen
Hinweise für Lünen
Kontakt:
Heike Wylczoch, Telefon: 02306 104-1722, E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@luenen.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022