Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte
Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte
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Ansprechpartner
Formulare
Kosten
Hinweise für Borken
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
Der Antrag kann in jedem Bürgerbüro der Stadt / Gemeinde gestellt werden und wird von dort an den Kreis Borken weitergeleitet.
Die Einwohner der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau erhalten die Genehmigung jeweils von ihren Städten.
Weitere Informationen
Hinweise für Vreden
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Borken unter:
Blauer EU-Parkausweis (kreis-borken.de)
Orangene Parkerleichterung - Parkerleichterung für Schwerbehinderte (kreis-borken.de)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Vreden