Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Orangene Parkerleichterung - Parkerleichterung für Schwerbehinderte

    Hinweise für Borken

    Die orangene Parkerleichterung gestattet verschiedene Berechtigungen.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Die orangene Parkerleichterung gestattet verschiedene Berechtigungen.

    Ein orangefarbener Parkausweis berechtigt nicht zur Nutzung von Behindertenparkplätzen (mit Zeichen 314 und 315 und dem Zusatzzeichen Rollstuhlfahrersymbol). Diese sind ausschließlich für den Personenkreis mit einem blauen EU-Parkausweis reserviert.

    Für die Beurteilung dieser Voraussetzungen wird beim Kreis Borken, Fachbereich Soziales, eine Stellungnahme eingeholt. Die Beurteilung erfolgt dort nach der vorliegenden Aktenlage.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrssicherung, Verkehrsaufklärung, Allg. Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • ausgefülltes Antragsformular

    • beidseitige Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Bundesweit gültige Parkerleichterung - Voraussetzungen

    Eine orangefarbige bundesweite gültige Parkerleichterung erhalten schwerbehinderte Menschen

    • mit einem GdB von mindestens 70 allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und gleichzeitig Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane und die Merkzeichen G und B festgestellt wurden,

    • die an Morbus-Crohn- oder Colitis ulcerosa erkrankt sind und hierfür ein festgestellter GdB von mindestens 60 festgestellt wurde,

    • mit einem künstlichen Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von mindestens 70 festgestellt wurde,

    • die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem o. g. Personenkreis gleichzustellen sind.

    In Nordrhein-Westfalen gültige Parkerleichterung - Voraussetzungen

    Eine orangefarbene nur in Nordrhein-Westfalen gültige Parkerleichterung erhalten schwerbehinderte Menschen

    • mit einem GdB von mindestens 70 allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig Funktionsstörungen des Herzens oder Atmungsorgane und das Merkzeichen G festgestellt wurde,

    • die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem o. g. Personenkreis gleichzustellen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    § 46 Straßenverkehrsordnung

    Kosten

    Hinweise für Borken

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Der Antrag kann in jedem Bürgerbüro der Stadt / Gemeinde gestellt werden und wird von dort an den Kreis Borken weitergeleitet.

    Die Einwohner der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau erhalten die Genehmigung jeweils von ihren Städten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de