Schwerbehinderung - Parkerleichterung
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Die Parkerleichterung erhalten schwerbehinderte Menschen außerhalb der "ag"-Regelung (außergewöhnlich gehbehindert).
Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Schwerbehindertenausweis
Voraussetzungen
Berechtigte Personenkreise
Behindertenparkausweis "Blau"
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen im Sinne des § 229 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX
Behindertenparkausweis "Orange"
- blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht notwendig. Allerdings gelten die Ausweise ohne das Merkzeichen B nur in Nordrhein-Westfalen
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
- Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Hürth
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 3 Monate dauern. Die Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Rhein-Erft-Kreises ist erforderlich.
Kosten
Hinweise für Hürth
Die Ausstellung der Parkerleichterung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Hürth