Fahrerlaubnis - Führerschein erweitern
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A erweitern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.
Die Einwohnermeldeabteilung der Stadt Hürth nimmt den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis nur entgegen.
Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Unterlagen laut Führerscheinantrag
- aktuelles biometrisches Lichtbild, Größe: 45 mm hoch x 35 mm breit, Gesicht zentriert, Gesichtsgröße höchstens 32 mm - 36 mm
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
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