Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

    Antrag auf Einbürgerung für seit der Geburt Staatenlose Personen

    Sind Sie in Deutschland geboren sowie seit Ihrer Geburt ohne eine Staatsangehörigkeit und besitzen einen Reiseausweis für Staatenlose? Beantragen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Beschreibung

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Hier sind wir zuhause!

    Einbürgerungen im Hochsauerlandkreis

    Sie leben schon längere Zeit in Deutschland, oder sind als Kind ausländischer Eltern schon hier geboren? Sie fühlen sich in Deutschland zu Hause, wohnen im Hochsauerlandkreis, sind ein Teil unserer Gesellschaft - aber Sie haben noch keinen deutschen Pass? Bei der Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede können Sie sich über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren und einen Einbürgerungsantrag stellen (Die Stadt Arnsberg hat eine eigene Einbürgerungsbehörde).

    Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Jungendliche und Kinder beantragen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung. Das sind in der Regel die Eltern.

    Grundsätzlich kostet die Einbürgerung pro Person 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen.

    Wer eingebürgert werden möchte, muss in der Regel seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland haben. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten zum Beispiel für Ausländer mit einem deutschen Ehegatten (drei Jahre) und Asylberechtigte.

    Weitere Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind grundsätzlich

    • Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
    • ausreichende Deutschkenntnisse
    • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
    • das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und
    • der Verlust bzw. die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (gilt nicht z.B. für EU-Angehörige und Asylberechtigte).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Rettungsdienst/Feuer- und Katastrophenschutz (FD 38)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung, Verkehr und Gesundheit (Fachbereich 3)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreiseigene Rettungswachen (SG 38/3)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einbürgerungen, Standesamtsaufsicht(SG 32/3)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reiseausweis für Staatenlose
    • gültiger Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde
    • Bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben.

    Zudem müssen Sie folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein.
    • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
    • Sie müssen in Deutschland geboren sein (auch die Geburt in einem deutschen Flugzeug oder auf einem deutschen Schiff erfüllt diese Bedingung).
    • Sie haben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft Ihren Aufenthalt in Deutschland.
    • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden.
    • Sie haben Ihren Antrag auf Einbürgerung vor Ihrem 21. Geburtstag gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrages, ob Sie die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und beteiligt dabei weitere Behörden / Dienststellen.

    Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt.

    Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.

    Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Fristen

    Der Antrag muss bis zum 21. Geburtstag gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate.

    Kosten

    EUR 255,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de