Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

    Antrag auf Einbürgerung für seit der Geburt Staatenlose Personen

    Sind Sie in Deutschland geboren sowie seit Ihrer Geburt ohne eine Staatsangehörigkeit und besitzen einen Reiseausweis für Staatenlose? Beantragen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Anspruchseinbürgerung wird ein achtjähriger rechtmäßiger Inlandsaufenthalt, der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels (z. B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis), das Bekenntnis zum Grundgesetz, die Sicherstellung des Lebensunterhalts, keine strafrechtliche Verurteilungen, die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und der Besitz deutscher Sprachkenntnisse verlangt.

    Personen, die mit einer deutschen Ehepartnerin oder einem deutschen Ehepartner verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer oder einem Deutschen leben, können bereits bei bestehender zweijähriger Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dreijährigem Inlandsaufenthalt eingebürgert werden. Asylberechtigte haben die Möglichkeit, bereits nach 6 Jahren im Wege einer Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.

    Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-21630

    Fax: 0571 807-31630

    E-Mail: rechts-undordnungsamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    • Personalausweis
    • Abstammungsurkunde
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
    • Antragsvordruck (bei Ihrer Stadt/Gemeinde erhältlich)
    • Heimatpass
    • Geburtsurkunde
    • Verdienstabrechnung
    • Lebenslauf
    • Schulzeugnisse
    • Sprachkursbescheinigungen
    • bei Selbständigen: Gewerbeanmeldung
    • Kranken- und Rentenversicherungsnachweis
    • gegebenenfalls Steuerbescheid

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben.

    Zudem müssen Sie folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein.
    • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
    • Sie müssen in Deutschland geboren sein (auch die Geburt in einem deutschen Flugzeug oder auf einem deutschen Schiff erfüllt diese Bedingung).
    • Sie haben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft Ihren Aufenthalt in Deutschland.
    • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden.
    • Sie haben Ihren Antrag auf Einbürgerung vor Ihrem 21. Geburtstag gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrages, ob Sie die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und beteiligt dabei weitere Behörden / Dienststellen.

    Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt.

    Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.

    Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Fristen

    Der Antrag muss bis zum 21. Geburtstag gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate.

    Kosten

    EUR 255,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de