Antrag auf Einbürgerung für seit der Geburt Staatenlose Personen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie Ausländer*in sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch die Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin. Sie können u.a. Ihr Wahlrecht ausüben, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb von Europa in viele Länder reisen.
Sie können uns gerne Ihre Frage per Mail stellen.
E-Mail an 334-integration@stadt.leverkusen.de mit Angaben von:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Rufnummer (Telefon / Mobil) für einen gewünschten Rückruf
Bei weiteren Fragen können Sie zu folgenden Zeiten die Servicenummern (0214) 406 - 334 30 und (0214) 406 - 334 31 kontaktieren:
- Montag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
- Freitag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Reiseausweis für Staatenlose
- gültiger Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde
- Bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben.
Zudem müssen Sie folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein.
- Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
- Sie müssen in Deutschland geboren sein (auch die Geburt in einem deutschen Flugzeug oder auf einem deutschen Schiff erfüllt diese Bedingung).
- Sie haben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft Ihren Aufenthalt in Deutschland.
- Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden.
- Sie haben Ihren Antrag auf Einbürgerung vor Ihrem 21. Geburtstag gestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrages, ob Sie die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und beteiligt dabei weitere Behörden / Dienststellen.
Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt.
Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.
Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Leverkusen
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Aktuell liegt die Bearbeitungsdauer bei circa 17 bis 20 Monaten.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leverkusen
Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil). Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst. Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen. Soweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, bedarf der Antrag der Zustimmung des Betreuers. Ihre persönliche Vorsprache ist zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, der mit Ihnen vereinbart wird.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
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