Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen
Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.
Beschreibung
Hinweise für Märkischer Kreis
Die Gemeinde Schalksmühle übernimmt die Koordinierung und Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter des Märkischen Kreises.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Hinweise für Märkischer Kreis
Voraussetzungen
- Sie können einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, wenn
- diese Leistung für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich ist und für Sie zur Heranführung an den Arbeitsmarkt keine andere Leistung in Betracht kommt und
- Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen waren.
- Die Arbeitsgelegenheit muss
- zusätzlich sein, das bedeutet, dass die zu verrichtenden Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
- im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
- wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Märkischer Kreis
Verfahrensablauf
Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.
- Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
- Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
- Die Rückmeldung zur Zuweisung kann auch online erfolgen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.
Kosten
Hinweise für Märkischer Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Märkischer Kreis
Weitere Informationen
Hinweise für Märkischer Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023