Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

    Sie wollen im Ausland studieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung.

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

    Der Bafögantrag kann auch online gestellt werden.

    Die Zuständigkkeit für die Bearbeitung liegt beim Märkischen Kreis. Die notwendigen Formulare erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises. Gerne drucken wir Ihnen auch die Antragsvordrucke aus und leiten diese an den Märkischen Kreis weiter.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Fax: 02355 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausbildungsförderung
    • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
    • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
    • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
    • Nachweise über Studiengebühren

    Formulare

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
    • Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
      • beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester 
      • bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.

    Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 30.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de